Geldspenden

Jede Spende hilft uns Tieren in Not zu helfen

Empfangene Spenden fließen zu 100% in unsere satzungsgemäßen Zwecke. Seelentiere® e.V.  besitzt die Erlaubnis nach §11 TierSchG für seine Tätigkeiten.

Wir gelten als besonders förderungswürdig und gemeinnützig und somit können Sie Ihre Spende an uns beim Finanzamt geltend machen.

Spenden per Überweisung

Wenn Sie Ihre Spende per Banküberweisung vornehmen möchten, finden Sie hier unser Spendenkonto:

Kontoinhaber: Seelentiere e. V.
Sparkasse Hochfranken
IBAN: DE18 7805 0000 0222 8929 78
BIC: BYLADEM1HOF

Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Bis 300 Euro erkennt das Finanzamt Ihren Kontoauszug als Spendenbeleg an. Ab 300 Euro stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir für die Zusendung der Bescheinigung, Name und Anschrift des Spenders benötigen.

Spenden über Paypal

Gerne können Sie auch über den unten angegeben Button die Spendenmöglichkeit über Paypal nutzen.

Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Bis 300 Euro erkennt das Finanzamt Ihren Kontoauszug als Spendenbeleg an. Ab 300 Euro stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir für die Zusendung der Bescheinigung, Name und Anschrift des Spenders benötigen.

Mein letzter Wille gilt den Tieren

Viele Menschen möchten nicht nur ihrer Familie etwas hinterlassen, sondern mit ihren Ersparnissen auch eine gemeinnützige Organisation unterstützen. Andere haben keine Angehörigen und möchten nicht, dass das Geld an den Staat fällt.

Es ist durchaus möglich, Vereine als Erben einzusetzen. Aber hier gilt, dass das Testament möglichst eindeutig und rechtlich präzise verfasst sein muss, damit auch derjenige Ihren Nachlass erhält, für den er bestimmt war. Lange Erbstreitigkeiten, die sowohl den Nachlass als auch die Beziehungen der Beteiligten belasten, lassen sich durch eine gute und zweifelsfreie Formulierung im Testament vermeiden.

Erbschaften und Schenkungen an inländische Vereine, welche ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, gemäß § § 13 Abs. 1 Nr. 16 b ErbStG sind übrigens von der Erbschaftssteuer befreit. Damit kommt Ihr Erbe in voller Höhe dort an, wo es benötigt wird.

Fürsorge für Ihr/e Seelentier/e

Sollten Sie einmal nicht mehr in der Lage sein, sich um Ihr/e Seelentier/e kümmern, ist es für uns eine Herzensangelegenheit, Ihre/n Liebling/e in fürsorgliche Hände weiterzuvermitteln. Konkrete Wünsche können Sie gerne in Ihrem Testament festlegen – wir werden sie, so gut es uns möglich ist, erfüllen.

Hierfür ist es eine große Hilfe, wenn Sie uns vorab Informationen über Ihr/e Seelentier/e – Eigenheiten und Vorlieben, Personen, denen sie vertrauen, ihr Geburtsdatum etc. – in einem Steckbrief zusammenstellen, um uns zu helfen, ein geeignetes Zuhause für sie zu finden. Die Informationen können Sie ganz einfach an info@seelentiere.org schicken.

Gooding